Private Dining Tirol
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Private Dining Tirol
Matthias Klotz
Egger-Lienz-Straße 19b
6020 Innsbruck
Österreich

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Vereinbarungen von Private Dining Tirol, Matthias Klotz, im Zusammenhang mit Private Dining, Privatkoch-Dienstleistungen, Menüplanung, Zubereitung vor Ort, Firmenveranstaltungen, privaten Veranstaltungen sowie damit verbundenen kulinarischen Zusatzleistungen.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Anfrage und Angebot

Anfragen über die Website, per E-Mail, Telefon oder persönlich sind unverbindlich. Auf Basis der übermittelten Informationen erstellt Private Dining Tirol ein individuelles Angebot.

Das Angebot richtet sich nach Menüauswahl, Personenanzahl, Veranstaltungsort, Aufwand, Warenverfügbarkeit, gewünschten Zusatzleistungen und organisatorischem Rahmen.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt und Private Dining Tirol die Annahme bestätigt.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Dieser kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:

  • individuelle Menüplanung
  • Einkauf hochwertiger Zutaten
  • Vorbereitung und Organisation
  • Zubereitung direkt vor Ort
  • professionelles Anrichten der Speisen
  • Begleitung des kulinarischen Ablaufs
  • Reinigung des genutzten Arbeitsbereichs nach der Veranstaltung

Optionale Zusatzleistungen wie Patisserie, Aperitif, Snacks, Getränke, Geschirr, Gläser, Tischwäsche oder Servicepersonal werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Angebot vereinbart wurden.

4. Preise

Alle auf der Website angeführten Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die auf der Website genannten Preise sind Richtwerte bzw. Ab-Preise ab einem bestimmten Leistungsumfang. Der finale Preis richtet sich nach Menü, Personenanzahl, Aufwand, Veranstaltungsort, Warenkosten und gewünschten Zusatzleistungen.

Fahrtkosten, Zusatzaufwand, Sonderwünsche oder nachträgliche Änderungen können gesondert verrechnet werden, sofern sie im Angebot oder in der Auftragsabwicklung vereinbart wurden.

5. Anzahlung und Zahlung

Zur verbindlichen Reservierung eines Termins kann eine Anzahlung verlangt werden. Die Höhe der Anzahlung wird im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

Der Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens am Veranstaltungstag bzw. nach Rechnungslegung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Mahnspesen.

6. Änderungen durch den Kunden

Änderungen bezüglich Personenanzahl, Menü, Ablauf, Ort oder Zusatzleistungen sind so früh wie möglich mitzuteilen.

Private Dining Tirol bemüht sich, Änderungswünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Änderungen können zu Preisänderungen führen, insbesondere bei erhöhtem Warenaufwand, zusätzlicher Arbeitszeit oder bereits bestellten Produkten.

Die finale Personenanzahl muss spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung bekanntgegeben werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Danach kann eine Reduktion der Personenanzahl unter Umständen nicht mehr vollständig berücksichtigt werden.

7. Stornierung durch den Kunden

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

Es gelten, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, folgende Stornobedingungen:

  • bis 14 Tage vor der Veranstaltung: kostenfreie Stornierung, bereits entstandene Fremd- oder Warenkosten können verrechnet werden
  • 13 bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 30 % des vereinbarten Gesamtbetrags
  • 6 bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags
  • ab 48 Stunden vor der Veranstaltung: 80 % des vereinbarten Gesamtbetrags
  • am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags

Bereits angefallene Kosten für speziell bestellte Waren, Sonderprodukte, externe Dienstleister oder individuell beschaffte Materialien können unabhängig vom Stornierungszeitpunkt verrechnet werden.

8. Absage oder Verschiebung durch Private Dining Tirol

Sollte Private Dining Tirol eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen nicht durchführen können, etwa wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände, wird der Kunde unverzüglich informiert.

In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Bereits geleistete Zahlungen werden für den Ersatztermin angerechnet oder, sofern keine Leistung erbracht wurde, rückerstattet.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Voraussetzungen vor Ort

Der Kunde sorgt dafür, dass am Veranstaltungsort geeignete Arbeitsbedingungen vorhanden sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Zugang zur Küche bzw. zum vereinbarten Arbeitsbereich
  • Strom- und Wasseranschluss
  • ausreichende Arbeitsfläche
  • Kühl- und Lagermöglichkeiten, sofern erforderlich
  • sichere und hygienische Arbeitsbedingungen
  • rechtzeitiger Zugang zum Veranstaltungsort

Sollten vor Ort wesentliche Voraussetzungen fehlen, kann dies zu Einschränkungen im Ablauf oder zu zusätzlichem Aufwand führen.

10. Allergien und Unverträglichkeiten

Allergien, Unverträglichkeiten, besondere Ernährungsformen oder gesundheitlich relevante Informationen müssen vom Kunden rechtzeitig und vollständig bekanntgegeben werden.

Private Dining Tirol berücksichtigt diese Informationen sorgfältig. Eine vollständige Freiheit von Spuren bestimmter Allergene kann jedoch nicht garantiert werden, da trotz sorgfältiger Arbeitsweise Kreuzkontaminationen nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

11. Lebensmittel und Reste

Speisen werden für den vereinbarten Anlass und zum unmittelbaren Verzehr zubereitet.

Die Mitnahme oder Aufbewahrung von Speiseresten erfolgt auf Verantwortung des Kunden, sofern diese nach der Veranstaltung übergeben werden. Private Dining Tirol übernimmt keine Haftung für unsachgemäße Lagerung, Weiterverwendung oder späteren Verzehr.

12. Haftung

Private Dining Tirol haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

Für Schäden, die durch unzureichende Voraussetzungen am Veranstaltungsort, falsche Angaben des Kunden, unsachgemäße Lagerung von Speisen nach Übergabe oder Eingriffe Dritter entstehen, wird keine Haftung übernommen.

Die Haftung für Personenschäden bleibt nach den gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

13. Fotos und Referenzen

Fotos oder Videos der Veranstaltung werden nur mit Zustimmung des Kunden für Website, Social Media oder Referenzzwecke verwendet.

Private Dining Tirol darf eigene Speisen, Menüdetails und angerichtete Teller dokumentieren, sofern keine Personen oder privaten Räumlichkeiten ohne Zustimmung erkennbar sind.

14. Gutscheine

Gutscheine sind, sofern nicht anders angegeben, ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig. Eine Barablöse ist nicht möglich.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Durchführung von Aufträgen und Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.

Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf dieser Website.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Innsbruck.

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